Passives Wahlrecht In den Gemeinderat wählbar sind Personen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag
Stichtag ist jener Tag, nach dem sich gewisse Fristen in einem Wahlverfahren richten. Dieser Tag muß mindestens zehn Wochen vor dem Wahltag, darf aber nicht vor dem Tag der Wahlausschreibung liegen. |
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